Brandmeldeanlagen - BMZ Dieter Fingerle GmbH

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU BRANDMELDEANLAGEN

Brandmeldeanlagen kommen meist in gewerblich genutzten Objekten zum Einsatz um die Auflagen von Behörden (z.B. Baugenehmigung) oder Versicherern zu erfüllen oder um den eigenen Betrieb abzusichern. Der anlagentechnische Brandschutz dient dabei nicht selten als kompensatorische Maßnahme für Mängel des baulichen Brandschutzes.
Die für Brandmeldeanlagen maßgebenden Normen DIN 14675 und DIN VDE 0833 (bzw. VdS 2095) machen detaillierte Vorgaben für den Aufbau und den Betrieb der Anlagen. Meist genügen deshalb schon wenige Angaben zum geforderten Schutz- und Alarmierungsumfang sowie der Verweis auf die genannten Normen, um die Anforderungen an die Anlagen eindeutig zu beschreiben.

Eine Brandmeldeanlage ist ein modulares System und besteht typischerweise aus den folgenden Komponenten:
Die Brandmeldezentrale ist das "Gehirn" der Anlage. Hier laufen alle Informationen (z.B. Störungs- und Alarmmeldungen von Brandmeldern) zusammen, werden ausgewertet und führen schließlich zu den vorab programmierten Maßnahmen (z.B. interne Alarmierung über Hupen, automatische Alarmierung der Feuerwehr oder Auslösung von Brandfallsteuerungen).
Die Feuerwehr-Peripherie dient bei Anlagen mit direkter Aufschaltung zur örtlichen Feuerwehr bzw. Feuerwehrleitstelle den Einsatzkräften zur einheitlichen Bedienung der Anlagen (Feuerwehr-Bedienfeld) und Anzeige der Anlagenzustände (Feuerwehr-Anzeigetableau). Mit Hilfe eines in einem Feuerwehr-Schlüsseldepot hinterlegten Generalschlüssels wird den Einsatzkräften im Brandfall ein gewaltfreier Zugang zum Gebäude ermöglicht.
Automatische Brandmelder sind Detektoren, die auf eine oder mehrere Brandkenngrößen (z.B. Rauch, Wärme, Brandgas, etc.) ansprechen und damit frühzeitig entstehende oder bereits entstandene Brände erfassen können. Die Auswahl der richtigen und für die jeweiligen Umgebungsbedingungen geeigneten Brandmelder oder auch Sonderbrandmelder und deren richtiger Einsatz ist dabei von zentraler Bedeutung für den zweckmäßigen und störungsfreien Betrieb der Brandmeldeanlage.
Nichtautomatische Brandmelder (Handfeuermelder) ermöglichen den Personen im Gebäude jederzeit eine manuelle Auslösung der Anlage.
Alarmierungseinrichtungen dienen in der Regel der internen Alarmierung von Personen im Gebäude z.B. in Form von Warnsignalen oder Sprachdurchsagen oder auch zur Auslösung eines Fernalarms an die Feuerwehr.
Häufig verfügen Brandmeldeanlagen auch über Schnittstellen zu Fremdanlagen
(z.B. Sprachalarmanlagen/ELA, Lüftungs- und Aufzuganlagen), von denen Informationen an die Brandmeldeanlage übermittelt werden oder die im Brandfall durch die Brandmeldeanlage angesteuert werden ("Brandfallsteuerungen").
Die einzelnen Systemkomponenten einer Brandmeldeanlage sind in der Regel über ein Leitungsnetz mit Datenbus-Technik miteinander verbunden. Für das Leitungsnetz werden speziell gekennzeichnete und für das Brandmeldesystem zugelassene Brandmeldekabel verwendet.

 
 
 
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