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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU BRANDMELDEANLAGEN
Brandmeldeanlagen kommen meist in gewerblich genutzten Objekten zum Einsatz um die Auflagen von Behörden (z.B. Baugenehmigung) oder Versicherern zu erfüllen oder um den eigenen Betrieb abzusichern. Der anlagentechnische Brandschutz dient dabei nicht selten als kompensatorische Maßnahme für Mängel des baulichen Brandschutzes.
Die für Brandmeldeanlagen maßgebenden Normen DIN 14675 und DIN VDE 0833 (bzw. VdS 2095) machen detaillierte Vorgaben für den Aufbau und den Betrieb der Anlagen. Meist genügen deshalb schon wenige Angaben zum geforderten Schutz-
Eine Brandmeldeanlage ist ein modulares System und besteht typischerweise aus den folgenden Komponenten:
Die Brandmeldezentrale ist das "Gehirn" der Anlage. Hier laufen alle Informationen (z.B. Störungs-
Die Feuerwehr-
Automatische Brandmelder sind Detektoren, die auf eine oder mehrere Brandkenngrößen (z.B. Rauch, Wärme, Brandgas, etc.) ansprechen und damit frühzeitig entstehende oder bereits entstandene Brände erfassen können. Die Auswahl der richtigen und für die jeweiligen Umgebungsbedingungen geeigneten Brandmelder oder auch Sonderbrandmelder und deren richtiger Einsatz ist dabei von zentraler Bedeutung für den zweckmäßigen und störungsfreien Betrieb der Brandmeldeanlage.
Nichtautomatische Brandmelder (Handfeuermelder) ermöglichen den Personen im Gebäude jederzeit eine manuelle Auslösung der Anlage.
Alarmierungseinrichtungen dienen in der Regel der internen Alarmierung von Personen im Gebäude z.B. in Form von Warnsignalen oder Sprachdurchsagen oder auch zur Auslösung eines Fernalarms an die Feuerwehr.
Häufig verfügen Brandmeldeanlagen auch über Schnittstellen zu Fremdanlagen
Die einzelnen Systemkomponenten einer Brandmeldeanlage sind in der Regel über ein Leitungsnetz mit Datenbus-