Rauchwarnmelder - BMZ Dieter Fingerle GmbH

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU RAUCHWARNMELDERN

Rauchwarnmelder sind für den Einsatz in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung konzipiert. In den meisten deutschen Bundesländern sind Rauchwarnmelder bereits gesetzlich für Neu- und Umbauten ebenso wie für Bestandsbauten vorgeschrieben (siehe Landesbauordnung).
Der Einbau und der Betrieb von Rauchwarnmeldern sind in der DIN 14676 detailliert geregelt, die Anforderungen an das Produkt selbst in der Produktnorm DIN EN 14604. Rauchwarnmelder dürfen auf dem deutschen Markt nur dann zugelassen werden, wenn sie von einem akkreditierten Prüfinstitut geprüft wurden und die Mindestanforderungen der DIN EN 14604 erfüllen (zu erkennen am CE-Kennzeichen). Da die Anforderungen dieser Europäischen Produktnorm aber keine Aussagen zur Produktqualität beinhalten und damit die qualitativen Unterschiede der im Markt erhältlichen Rauchwarnmelder in den letzten Jahren immer größer wurden, wurde in Deutschland das "Q" zur Kennzeichnung eines Qualitäts-Rauchwarnmelders eingeführt. Das Prüfzeichen "Q" steht für Rauchwarnmelder, die zusätzliche, qualitative Anforderungen erfüllen und somit für eine geprüfte Langlebigkeit, eine erhöhte Stabilität gegen äußere Einflüsse und für eine deutliche Reduzierung von Falschalarmen. Entscheiden Sie sich deshalb ausschließlich für Qualitäts-Rauchwarnmelder mit dem "Q"!

Rauchwarnmelder sind in Wohnhäusern und Wohnungen überall dort anzubringen, wo Personen bestimmungsgemäß schlafen (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sowie in den Rettungswegen aus diesen Räumen. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen zur Rauchwarnmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern ist der jeweiligen Landesbauordnung zu entnehmen. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Standorte für Rauchwarnmelder hinaus ist es in jedem Fall sinnvoll, Melder überall dort anzubringen, wo die Gefahr einer Brandentstehung besonders groß ist (z.B. Räume, in denen elektrische Geräte wie Computer, Heizgeräte, Waschmaschinen, etc. betrieben werden). Dagegen sollten in Räumen mit einem umgebungsbedingt hohen Risiko für Täuschungsalarme (z.B. Küche, Bad) keine Rauchwarnmelder angebracht werden.
Viele Hersteller von Rauchwarnmeldern bieten neben der Standardausführung eines Rauchwarnmelders, dem "Stand-Alone Melder" (ein Melder, der Brandrauch detektiert und im Alarmfall einen Warnton ausgibt) auch funkvernetzbare Rauchwarnmelder an. Bei vernetzten Rauchwarnmeldern wird der Alarmzustand an alle mit dem alarmgebenden Melder vernetzten Rauchwarnmelder weiter gegeben, so dass alle Melder den Alarm mit dem entsprechenden Warnton signalisieren. Der Einsatz von funkvernetzten Rauchwarnmeldern ist deshalb überall dort sinnvoll, wo sich die Überwachungs- bzw. Alarmierungsbereiche über viele Räume hinweg oder auch über mehrere Stockwerke erstrecken.

 
 
 
 
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