Hauptmenü:
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU RAUCHWARNMELDERN
Rauchwarnmelder sind für den Einsatz in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung konzipiert. In den meisten deutschen Bundesländern sind Rauchwarnmelder bereits gesetzlich für Neu-
Der Einbau und der Betrieb von Rauchwarnmeldern sind in der DIN 14676 detailliert geregelt, die Anforderungen an das Produkt selbst in der Produktnorm DIN EN 14604. Rauchwarnmelder dürfen auf dem deutschen Markt nur dann zugelassen werden, wenn sie von einem akkreditierten Prüfinstitut geprüft wurden und die Mindestanforderungen der DIN EN 14604 erfüllen (zu erkennen am CE-
Rauchwarnmelder sind in Wohnhäusern und Wohnungen überall dort anzubringen, wo Personen bestimmungsgemäß schlafen (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) sowie in den Rettungswegen aus diesen Räumen. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen zur Rauchwarnmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern ist der jeweiligen Landesbauordnung zu entnehmen. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Standorte für Rauchwarnmelder hinaus ist es in jedem Fall sinnvoll, Melder überall dort anzubringen, wo die Gefahr einer Brandentstehung besonders groß ist (z.B. Räume, in denen elektrische Geräte wie Computer, Heizgeräte, Waschmaschinen, etc. betrieben werden). Dagegen sollten in Räumen mit einem umgebungsbedingt hohen Risiko für Täuschungsalarme (z.B. Küche, Bad) keine Rauchwarnmelder angebracht werden.
Viele Hersteller von Rauchwarnmeldern bieten neben der Standardausführung eines Rauchwarnmelders, dem "Stand-